

Was habe ich bisher unternommen:
1. Kontaktaufnahme mit dem Drug Safety Department der Fa. Jenapharm
2. Kontaktaufnahme mit dem Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn
3. Schlichtungsverfahren wegen fehlerhafter Aufklärung und fahrlässiger Korperverletzung gegen meine Ex-Gynäkologin eingeleitet. Das Verfahren beruht auf freiwilliger Mitarbeit aller Beteiligten und ist gescheitert, da der Haftpflichtversicherer der Ex-Gyn nicht mitzieht.
4. Beschwerde bei d…
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